In der Präambel des Überlassungs/Nutzungsvertrags werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Stadt Vohburg und dem Obst- und Gartenbauverein Vohburg
e.V. und die Grundlagen dieses Vertrages noch einmal dargestellt. Am 15. April 2016 wurde der Vertrag rechtswirksam unterzeichnet - siehe hierzu die eingescannte Seite 4 dieses
Vertrages.
Vohburg, am 14.04.2016 HPStoll